Nicht jede Behinderung wird durch einen Behindertenpaß bescheinigt

Benz Cabriolet am Behindertenparkplatz

Wer kennt sie nicht, die für behinderte Menschen reservierten Parkplätze vor Supermärkten? Auf so einem Parkplatz haben wir an einem Nachmittag im Dezember gegen 16.00 Uhr ein richtiges Schmuckstück von Fahrzeug wahrgenommen, dessen Lenker es sich nicht nehmen ließ, trotz einer Außentemperatur von 4° Celsius, im offenen Cabriolet zu fahren und sein Fahrzeug an dieser Stelle abzustellen um Einkaufen gehen zu können. Nein, keine Kennzeichnung, die darauf schließen ließ, daß es sich um einen behinderten Fahrzeuglenker handeln würde, konnte wahrgenommen werden. Alleine schon der Umstand, daß bei derart niedrigen Temperaturen ein Lenker sich im offenen Fahrzeug bewegt erweckte unsere Neugierde. Tatsächlich konnte dieser dann im Supermarkt eruiert werden, und zur Überraschung handelte es sich um einen Herrn im fortgeschrittenen Alter, die 70 schon weit überschritten, der sich als Fahrzeuginhaber und Lenker deklarierte.

Den frischen Fahrtwind, gab er an, sich um die Ohren pfeifen lassen zu wollen. Kälte sagt man gewöhnlich nach, daß sie frisch hielte … Auf Vorhaltung der Notwendigkeit solche Parkflächen unter Ausweisung einschlägiger Dokumente und/oder Kennzeichnungen nur in Anspruch nehmen zu dürfen, erwiderte er in Anbetracht der Tatsache, daß diese Ermahnung von einem Journalisten ausgesprochen wurde: „Des san überhaupt die Ärgsten – Journalisten furze ich ins Gesicht“.

Behindertenparkplatz

So schritt er zum Fahrzeug, aufrechten Ganges, die Dunkelheit hatte bereits eingesetzt und verließ den Ort des Geschehens und ließ sich auch bei der Weiterfahrt die Frische um die Ohren streichen. Welch unterschiedliche Formen es doch an Behinderungen gibt …

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