(Österreich) Grundsätzlich schenken wir derartigen Aussendungen keine Aufmerksamkeit, nachdem uns jedoch eine persönlich bekannte Quelle eine e-Mail unter dem Betreff: „Führerschein neu Scheckkartenformat – Wichtig – bitte lesen!!!“ zusandte, sind wir den darin enthalten Angaben nachgegangen. Hier der Originaltext der e-Mail vom 15.10.2009:
Liebe Freunde und Bekannte, geschätzte Geschäftspartner,
eine kurze wichtige Information betreffend die Besitzer der alten Führerscheine in Österreich. Still und heimlich hat die Politik ein Gesetz verabschiedet, welches vorsieht, dass die Besitzer der alten Führerscheine ab 1 Jänner 2010 zum ersten neue, im Scheckkartenformat beantragen müssen und zum zweiten, alle 5 Jahre zu einer Kontrolle bzw Nachschulung (auch ohne vorangegangene Punkte oder Strafmandate) bei einer Fahrschule müssen. Neben den Unannehmlichkeiten entstehen natürlich auch entsprechende Kosten in Bezug auf Fahrschule und Verkehrsamt, zwecks neuer Ausstellung der Lenkerberechtigung alle fünf Jahre.
Wer bis Ende 2009 den Antrag auf einen sogenannten Scheckkartenführerschein stellt, bleibt von dieser Regelung
bis 2032 verschont. Übrigens ist das Scheckkartenformat ab 2011 innerhalb der EU verpflichtend, was bedeutet, dass man den alten Schein spätestens zu diesem Zeitpunkt sowieso erneuern lassen muss.Wer diese Information für einen schlechten Scherz hält, der möge bitte „Führerschein umschreiben“ googeln. Unter diesem Titel finden sich auch entsprechende Forendiskussionen. Ich persönlich war bereits am Dienstag auf dem Verkehrsamt, habe aber auch noch andere unabhängige Bestätigungen für die Richtigkeit dieser Meldung. Auf telefonische Rücksprache hin, wird am Verkehrsamt übrigens Verschleierungstatik betrieben.
Speziell älteren Führerscheinbesitzern möchte ich den Neuantrag bis Jahresende wärmstens empfehlen. Und für diejenigen, die mich nicht so gut kennen, sei noch hinzugefügt, dass ich im allgemeinen nicht zur „Panikmache“ neige.
Mit freundlichen Grüssen, xxx
PS: Bitte weiterleiten und auch Eltern, Freunde und Verwandte informieren.Für den Neuantrag notwendig: 46€ + ein zweiter Ausweis, auf dem man erkennbar ist + Passfoto (z.B. beim XXX machen lassen) Das entsprechende Formular ist beim Portier des Verkehrsamts erhältlich, sowie auch in den Bezirkshauptmannschaften der anderen Städte und Gemeinden.
Unser Interviewpartner (15.10.09 – 11:40 Uhr): Dr. Ralf HASLER, Jurist und Leiter der Rechtsabteilung des ARBÖ. Zusammenfassung:
1. Die Ausstellung von neuen Führerscheinen im Scheckkartenformat ist seit 1.3.2006 gültiges Recht in Österreich.
2. Alle Lenkerberechtigungen, auch das rosa Führerscheindokument, die unbefristet ausgestellt wurden, behalten jedenfalls bis einschließlich 2032 ihre Gültigkeit.
3. Laut der 3. Führerscheinrichtlinie der EU haben die Mitgliedsstaaten bis 19.1.2011 die Veröffentlichungen entsprechender Regelungen umzusetzen und gemäß Art. 16, ab dem 19.1.2013 anzuwenden. Darin soll eine grundsätzliche Befristung für Neuerwerber von Lenkerberechtigungen enthalten sein, dessen Zeitrahmen zwischen 10 bis 15 Jahren liegen soll. Der entsprechende Gesetzesentwurf liegt jedoch noch nicht vor.
4. Es sind somit die in der Rundmail enthaltenen Angaben falsch und irreführend. Die e-Mail ist als sogenannte Hoax zu bezeichnen!
Stellen Sie sich selbst die Frage, ob es innerhalb der Gesetzgebung überhaupt möglich gewesen wäre, einen derartigen Beschluß vornehmen zu können, ohne daß die Kraftfahrerorganisationen damit befaßt worden wären oder oppositionelle Parteien wegen der Abzocke der Bürger nicht auf die Barrikaden gegangen wären.
Der Ursprung dieser e-Mail wird wohl nie auf den tatsächlichen Absender zurückgeführt werden können. Wir stellen dann immer die Frage, wer profitiert denn davon, wenn solche Meldungen wie ein Lauffeuer die Runde machen? In diesem Fall wäre es der Staat und das Unternehmen, das zur Inanspruchnahme neuer Ausweisfotos genannt wurde …
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