Nicht einmal eine vollblinde Person erhält einen Gehbehinderten-Ausweis gemäß § 29 b StVO
Ein Amtsarzt einer Bezirkshauptmannschaft in der Argumentenation und mündlichen Erklärung für die Ablehnung eines Antrages auf eine Parkberechtigung gem. § 29 b Straßenverkehrsordnung. (Anm.: Ein derartiger Antrag kann nur von Führerscheininhabern/Lenkern von mehrspurigen Kraftfahrzeugen gestellt werden … [2007])
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